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Europapolitik

Die Europäische Union ist keine Haftungsgemeinschaft

Zu den anstehenden Verhandlungen über die Einrichtung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) erklärt der Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU, Dr. Josef Schlarmann:

„Die MIT ist über die Entwicklung in Europa äußerst besorgt. Die Euro-Länder haben wichtige Vertragsregeln für eine solide Haushaltsführung faktisch außer Kraft gesetzt. Mit dem Aufspannen von Rettungsschirmen stehen der Kern und die Glaubwürdigkeit des europäischen Zusammenschlusses auf dem Prüfstand. Helmut Kohl hat den Deutschen bei Einführung des Euros versichert, dass damit keine Haftungsgemeinschaft und keine zusätzlichen Transfers verbunden sind.

Die europäischen Staaten wollen im März dieses Jahres über einen dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) verhandeln. Es besteht die Gefahr, dass man sich dabei auf Ergebnisse verständigt, die die Probleme nicht lösen sondern nur verschieben. Für eine nachhaltige Lösung hält die MIT Folgendes für erforderlich.

Der Europäische Stabilitätspakt muss verschärft werden, weil es sich bei der Euro-Krise nicht um eine Währungskrise, sondern um eine Staatsschuldenkrise handelt. Entscheidend sind automatische Sanktionen bei Verstößen gegen den Stabilitätspakt bis zum Ausschluss von Mitgliedern aus der EU. Wenn Sünder über eigenes Fehlverhalten urteilen, bleibt der Pakt wirkungslos.

Die Europäische Zentralbank (EZB) muss ihre Unabhängigkeit nicht nur betonen, sondern deutlich praktizieren. Das übermäßige Ansteigen der Staatsschulden ist ohne eine Politik des leichten Geldes nicht zu erklären. Der Ankauf riskanter Staatspapiere muss sofort eingestellt werden. Die EZB ist nicht der Finanzier überschuldeter Staaten, sondern muss sich auf die Geldwertsicherung konzentrieren.

Der ESM muss die Möglichkeit einer Staatsinsolvenz vorsehen. Die Krise hochverschuldeter Länder ist keine Liquiditäts- sondern eine Solvenzkrise, die ohne eine grundlegende Restrukturierung nicht gelöst werden kann. Finanzhilfen dürfen nur als letztes Mittel (ultima ratio) mit strengen Auflagen und bei Verzicht der Gläubiger auf Teile ihrer Forderungen gegeben werden.

Das Bail-Out-Verbot muss bestehen bleiben, d.h. kein Land haftet für die Schulden eines anderen Landes. Wer über seinen Haushalt entscheidet, muss auch für die aufgenommenen Schulden allein eintreten. Eine Haftungsgemeinschaft würde hochverschuldeten Ländern massive Anreize bieten, ihre Schuldenpolitik zu Lasten der EU fortzusetzen. Euro-Bonds und der Ankauf von Staatsschulden gehören deshalb nicht in den ESM.

Durch den ESM dürfen länderabhängige Risikoprämien und Zinssätze nicht beseitigt werden. Konsolidierungsanreize aus unterschiedlichen Zinskosten haben sich als wirkungsvoller erwiesen als politische Sanktionen. Mit der Beseitigung solcher Unterschiede würde faktisch eine Haftungsgemeinschaft hergestellt werden.“

Quelle: http://www.mit-virtuell.de/news/1513