Archiv für November 2011
Konstituierende Sitzung des MIT-Bundesvorstandes
Der Bundesvorstand der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) ist am Montag in Berlin zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten. Dabei berieten die von der 10. MIT-Bundesdelegiertenversammlung am 28. und 29. Oktober 2011 in Deggendorf gewählten Mitglieder des Bundesvorstands in ihrer ersten Sitzung über die strategische Ausrichtung der MIT in den kommenden zwei Jahren.
Im weiteren Verlauf der Sitzung berief der neu konstituierte MIT-Bundesvorstand neun Kommissionen, in denen Experten Themen fachspezifisch aufarbeiten und Beschlussempfehlungen dem Bundesvorstand vorlegen sollen. Es wurden Kommissionen zu folgenden Themenfeldern gebildet: Ordnungspolitik, Arbeit und Soziales, Steuern und Haushalt, Gesundheit, Verkehrspolitik, Bildungs- und Technologiepolitik, Energie- und Umweltpolitik, Europapolitik sowie Internationales. Zusätzlich zu den Kommissionen werden künftig neun Fachsprecher den MIT-Bundesvorstand zu den Themenkomplexen Sozialpolitik, Handwerk und Freie Berufe, Kommunalpolitik, Neue Medien, Bürokratieabbau und -verhinderung, Banken und Finanzmarkt, Junge Unternehmer, Immobilien sowie Junge Bundesländer beraten.
§ 18 Absatz 1 der MIT-Satzung ermöglicht die Wahl von drei Beisitzern des Bundesvorstandes in das MIT-Präsidium. Auf dieser Grundlage wurden Hermann Hesse, Bernhard Kösslinger und Wolfgang Leyendecker in das MIT-Präsidium ge-wählt.
Des Weiteren wurden Siegmar Kühn und Thomas Schmatz in den MIT-Bundesvorstand kooptiert. Als Ständige Gäste im MIT-Bundesvorstand wurden Dr. Thomas Köster, Günter Kohl, Philipp Mißfelder MdB, Hildegard Müller, Prof. Dr. Winfried Pinger und Karl-Sebastian Schulte benannt.
Als Delegierter zum Bundesausschuss der CDU wurde entsprechend § 30 Absatz 1 Satz 3 Statut der CDU Dr. Josef Schlarmann gewählt.
Euro-Bonds werden die europäische Staatsschuldenkrise nicht lösen
Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) fordert die Bundesregierung auf, bei ihrer Ablehnung von Euro-Bonds konsequent zu bleiben. Dazu erklärt Dr. Josef Schlarmann, MIT-Bundesvorsitzender:
„Die Vergemeinschaftung von Schulden ist nicht geeignet, die europäische Staatsschuldenkrise zu lösen. Auch wenn Euro-Bonds nun Stabilitäts-Anleihen heißen sollen, werden sie nicht für mehr Stabilität im Euro-Raum sorgen. Das Gegenteil ist der Fall: Durch die Einrichtung gemeinsamer Anleihen werden die Schuldenländer wichtige Reformen nicht in Angriff nehmen und die dringend notwendige Konsolidierung des Haushalts nicht entschlossen genug angehen.
Bei der gemeinsamen Haftung aller Euro-Staaten für die Schulden der Krisenländer würden die Prinzipien von Haftung und Eigenverantwortung weiter außer Kraft gesetzt. Es wäre der endgültige Bruch mit dem Vertrag von Maastricht, in dem das „Bail-out-Verbot“ verankert wurde. Die schwachen Länder würden zudem die Bonität der soliden Euro-Länder massiv gefährden.
Statt die fortschreitende Verschuldungspolitik der Euroländer durch gemeinsame Staatsanleihen weiter zu unterstützen, ist es vielmehr notwendig, für eine neue Stabilitäts- und Wachstumskultur in den einzelnen Euro-Ländern zu sorgen. Dazu ist es erforderlich, dass die Länder ihre Verschuldung reduzieren, die Haushalte sanieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit mit Hilfe von tiefgreifenden Reformen verbessern. Verstöße gegen den Stabilitätspakt müssen künftig automatisch ohne „politische Rabatte“ geahndet werden.
Bundeskanzlerin Merkel hat vergangene Woche auf dem 24. CDU-Parteitag in Leipzig Euro-Bonds eine klare Absage erteilt. Sie sagte: „Das (Vergemeinschaftung der Schulden) wird uns nicht in eine vernünftige Zukunft Europas, eines Europas, das an morgen denkt, führen.“ Auch in dem von den Parteitagsdelegierten mit großer Mehrheit beschlossenen Leitantrag „Starkes Europa – Gute Zukunft für Deutschland“ werden gemeinsame Staatsanleihen abgelehnt. In dem Beschluss heißt es: „Nicht zuletzt wegen fehlender Weisungs- und Durchgriffsrechte auf überschuldete Staaten lehnen wir die Einführung von Eurobonds strikt ab. Die Vergemeinschaftung von Schulden fällt nicht unter das Solidaritätsprinzip. Anstatt der Verschuldungspolitik Einhalt zu gebieten würde anderenfalls der wirksamste Anreiz für solides Haushalten – die Angst vor hohen Zinssätzen – zerstört.“
Die MIT fordert die Bundesregierung unter der Führung von Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, Wort zu halten und konsequent die Einführung von gemeinsamen Staatsanleihen abzulehnen.“
Kompromiss bei Mindestlohn
Dr. Josef Schlarmann, Bundesvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU, zeigte sich auf dem CDU-Parteitag in Leipzig mit dem Kompromiss in der Mindestlohndebatte zufrieden, da künftig differenzierte Lösungen nach Branchen und Tätigkeiten möglich seien. Die Uckermark und Stuttgart etwa seien nicht miteinander vergleichbar. Mit der Absage an einen politischen Mindestlohn wird eine Kernforderung der MIT erfüllt.
Der Beschluss des 24. Parteitags der CDU Deustschlands im Wortlaut:
“Die CDU hält es für notwendig, eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenzein den Bereichen einzuführen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohnnicht existiert. Die Lohnuntergrenze wird durch eine Kommission der Tarifpartnerfestgelegt und soll sich an den für allgemein verbindlich erklärten tariflichvereinbarten Lohnuntergrenzen orientieren. Die Festlegung von Einzelheiten undweiteren Differenzierungen obliegt der Kommission. Wir wollen eine durch Tarifpartnerbestimmte und damit marktwirtschaftlich organisierte Lohnuntergrenzeund keinen politischen Mindestlohn.”
Bundesvorsitzender Dr. Schlarmann zur Mindestlohndebatte
Die von der Arbeitnehmerschaft der CDU angestoßene Mindestlohndebatte ist weder notwendig noch zielführend. Die CDU hat zu Mindestlöhnen eine klare programmatische Position. Danach ist die Lohnfindung Aufgabe von Gewerkschaften und Arbeitgebern, nicht des Staates. Allgemeinverbindliche gesetzliche Mindestlöhne werden abgelehnt.
Auf dieser Grundlage sind in den Jahren 2008/2009 das Entsendegesetz und das Mindestarbeitsbedingungsgesetz angepasst worden. Nach dem Entsendegesetz können für bestimmte Branchen Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn sie tariflich vereinbart sind. Aufgrund des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes kann das Bundesarbeitsministerium in Wirtschaftsbereichen ohne ausreichende Tarifbindung auf Vorschlag eines Fachausschusses Mindestlöhne festsetzen, die nach Tätigkeit, Qualifikation und Region zu differenzieren sind.
Die Arbeitnehmerschaft der CDU will diese programmatische und gesetzliche Positionierung mit ihrem Antrag an den CDU-Bundesparteitag dahingehend ändern, dass ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn eingeführt wird, der sich an dem Mindestlohn der Zeitarbeit orientiert. In der Diskussion ist außerdem der Vorschlag, dass eine Kommission der Tarifpartner einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn festsetzt.
Im Kern geht es auf dem Parteitag in Leipzig also um die Frage, ob in den Bereichen ohne ausreichende Tarifbindung ein flächendeckender allgemeiner Mindestlohn oder ein nach Maßgabe des Mindestarbeitsbedingungsgesetz differenzierter Mindestlohn gelten soll. Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU spricht sich für ein differenziertes System aus. Dies entspricht nicht nur dem Mindestarbeitsbedigungsgesetz, sondern auch der deutschen Tarifkultur, die nach Regionen und Branchen unterscheidet.
Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn, den die Arbeitnehmerschaft der CDU will, wäre ein politischer Mindestlohn, auch wenn er durch eine Kommission der Tarifpartner festgesetzt wird. Politisch ist der deshalb, weil er sich nicht mehr an unterschiedlichen Branchen und Regionen orientiert, sondern einheitlich nach politischen Kriterien für ganz Deutschland festgesetzt wird.
Diese Auffassung teilt auch die Bundeskanzlerin, die am 28. Oktober 2011 auf der Bundesdelegiertenversammlung der MIT in Deggendorf folgendes erklärt hat: „Ich möchte keinen flächendeckenden, gesetzlichen, gesetzlich festgesetzten einheitlichen Mindestlohn, weil die Gegebenheiten in Deutschland sehr unterschiedlich sind.“
10. MIT-Bundesdelegiertenversammlung
Auf der 10. Bundesdelegiertenkonferenz der MIT im niederbayerischen Deggendorf war die MIT Saar mit elf Delegierten vertreten.
Jürgen Presser, Ehrenvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Saar (MIT), wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden der Bundes-MIT gewählt.
Die 10. Bundesdelegierten Versammlung der MIT fand am 28. Und 29. Oktober im Bayerischen Deggendorf mit etwa 600 Delegierten statt. Die kommenden zwei Jahre sind Pressers achte Amtszeit als stellv. Bundesvorsitzender.
Bernd Wegner (MdL), Landesvorsitzender der MIT-Saar, erhielt bei der Wahl der 35 Beisitzer zum MIT-Bundesvorstandmit 93,9 % das beste Ergebnis. Es ist dies seine dritte Amtsperiode.
Bundeskanzlerin Angela Merkel betonte in ihrer Gastrede, in der europäischen Finanzpolitik kämpfe sie weiter für eine Verschärfung des Stabilitätspaktes. Sie wolle die Möglichkeit einer Klage gegen Defizitsünder beim Europäischen Gerichtshof herbeiführen und setze sich vehement ein für die Verbesserung der Lissaboner Verträge.
Der Bundesvorsitzende der MIT, Josef Schlarmann, redete Tacheles in seiner Eröffnungsansprache: Möglichkeit des Staatsbankrotts mit Schuldenschnitt, keine Eurobonds und notfalls Ausschluss aus der Eurozone. Dafür erhielt er stehende Ovationen.
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