Get Adobe Flash player

Archiv für September 2011

MIT begrüßt vereinfachte Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Mit der Zustimmung des Deutschen Bundestages zum „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (17/6260) wird ein Anspruch auf eine individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen mit inländischen Referenzqualifikationen geschaffen. Dazu erklärt Dr. Josef Schlarmann, MIT-Bundesvorsitzender:

„Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) begrüßt den Beschluss des Deutschen Bundestages zur vereinfachten Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen. Mit den beschlossenen Maßnahmen wird die wirtschaftliche Einbindung von Migrantinnen und Migranten deutlich verbessert. Eine schnellere Prüfung von ausländischen Berufsabschlüssen erleichtert Zuwanderern mit qualifizierten Abschlüssen die Einstellung in den Unternehmen. Dies wird dazu beitragen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Nun kommt es darauf an, für eine zügige Umsetzung der Anerkennungsverfahren zu sorgen, damit die Potenziale der in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund genutzt werden können. Die deutschen Berufsstandards sollen dabei grundsätzlich maßgeblich bleiben.

Um einen Fachkräfteengpass in den Unternehmen zu vermeiden, muss Deutschland weiter für qualifizierte Arbeiter geöffnet werden. Die Unternehmen sind besonders auf Ingenieure und Spezialisten der MINT-Fachgebiete Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik angewiesen. Die für Zuwanderung aus Drittstaaten in der Regel verpflichtende Vorrangprüfung muss grundsätzlich beschleunigt werden. In Bereichen, in denen der Fachkräftemangel besonders groß ist, etwa in der IT- und Ingenieursbranche, soll auf die Vorrangprüfung grundsätzlich verzichtet werden. Die für den Erhalt einer dauerhaften Niederlassungserlaubnis notwendige Mindesteinkommensgrenze für Hochqualifizierte muss von derzeit 66.000 Euro auf 40.000 Euro abgesenkt werden. Außerdem ist rasch ein Punktesystem zu etablieren, welches den Zuzug von Fachkräften ermöglicht. Demnach sollte eine begrenzte Zahl von Hochqualifizierten auch ohne vorliegenden Arbeitsvertrag nach Deutschland einwandern können, wenn sie Kriterien wie Qualifikation, Berufserfahrung oder Sprachkenntnisse erfüllen.“

Quelle: http://www.mit-virtuell.de/news/1913

Erklärung des MIT-Bundesvorstandes

28. September 2011

In Respekt vor der freien Entscheidung jedes einzelnen Parlamentariers erklärt sich der MIT-Bundesvorstand mit den Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion solidarisch, die bei der Entscheidung über den EFSF am 29.09.2011 im Deutschen Bundestag mit Nein stimmen werden. Damit treffen sie nach Auffassung des MIT-Bundesvorstandes eine persönlich schwerwiegende, aber politisch richtige Gewissensentscheidung für Deutschland und für Europa.

Quelle: http://www.mit-virtuell.de/news/1907

Flächendeckender Mindestlohn grenzt Menschen aus

Bernd Wegner, Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Saar verweist auf die negativen Folgen eines flächendeckenden Mindestlohns.

Löhne sind das Produkt aus Leistungsfähigkeit und Marktakzeptanz. Löhne sind keine Versorgungsleistungen! Diese zu erbringen ist Aufgabe des Staates. Durch einen flächendeckenden Mindestlohn verschwinden Arbeitsplätze von Ungelernten und sonstigen Benachteiligten des Arbeitsmarktes, weil diese Arbeit dann ins Ausland verlegt oder wegrationalisiert wird. Damit entsteht dem Arbeitsmarkt erheblicher Schaden. Arbeitslosigkeit zeitigt aber für das individuelle Rentenkonto eine viel schädlichere Folge als ein Niedriglohn.

Fakt ist, dass es im Saarland circa 3500 Menschen gibt, die Vollzeit arbeiten und dennoch ihren Lebensunterhalt nicht erwirtschaften können – das sind ein Prozent der Beschäftigten. Aber  24,1 Prozent der mit sog. Niedriglöhnen Beschäftigten schaffen  jährlich den Aufstieg in die Normalverdienergruppe.

Ein flächendeckender Mindestlohn verhindert also die Aufnahme von Arbeit vieler Benachteiligter auf dem Arbeitsmarkt. Auch der Vorschlag der CDA, den Mindestlohn an den beschlossenen Leiharbeitnehmertarif zu knüpfen, hätte eine solche nachteilige Wirkung Der Weg der Bundesregierung, die Lohnfindung den Branchen zu überlassen, berücksichtigt Wirtschaftlichkeit und Lebensrealität. Die ständige Diskussion um den Mindestlohn ist eine populistische Debatte, der es letztlich nur um Stimmenfang geht. Die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns wird diese Debatte nicht beenden, vielmehr weitere Erhöhungsdebatten vor jeder Wahl mit sich bringen und damit den volkswirtschaftlichen Schaden immer weiter vergrößern.

MIT unterstützt CSU-Antrag zur Überwindung der Staatsschuldenkrise

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) unterstützt den Beschluss des CSU-Parteivorstandes vom 12. September 2011 zur Überwindung der euro-päischen Staatsschuldenkrise. Dazu erklärt Dr. Josef Schlarmann, Bundesvorsitzender der MIT:

„MIT und CSU stimmen überein, dass die Verschuldungspolitik in einigen Mitgliedsstaaten und die anhaltende Missachtung der europäischen Stabilitätsregeln die Hauptursachen für die gegenwärtige Krise sind. Entscheidend ist deshalb, den Stabilitäts- und Wachstumspakt zu verschärfen und den vertraglichen Ausschluss der gegenseitigen Haftung („no bail out“) zu konkretisieren.

Die MIT fordert mit der CSU:

1. die automatische Durchsetzung von Sanktionen bei Verstößen gegen den Stabilitätspakt ohne „politische Rabatte“,2. ein Umschuldungsverfahren mit Beteiligung privater Gläubiger für Euro-Staaten, die ihre Schulden trotz Hilfe in absehbarer Zeit nicht bedienen können,3. die Möglichkeit, dass Länder die Euro-Zone unter Beibehaltung ihrer EU-Mitgliedschaft verlassen, wenn sie nicht gewillt oder in der Lage sind, die Konvergenzkriterien dauerhaft zu erfüllen.

Die inzwischen beschlossenen EU-Rettungsschirme haben die Krisenursachen nicht beseitigen können. Die Darlehen an die Schuldnerländer haben zwar deren momentane Zahlungsfähigkeit gesichert, aber das nachhaltige Schuldenproblem nicht gelöst. Auch die mit den Krediten verbundenen Auflagen sind nicht geeignet, die Schuldentragfähigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit dieser Länder wieder herzustellen. Der Grund ist die politische Beistandserklärung, die sich die Euro-Länder gegenseitig gegeben haben. Warum sollte sich Griechenland schmerzhaften Spar- und Reformprogrammen unterziehen, wenn es weiß, dass es nicht fallen gelassen wird, „koste es was es wolle“?

Die MIT hält Hilfen für Krisenländer nur dann für gerechtfertigt, wenn sie selbst die versprochenen notwendigen Anstrengungen unternehmen, um wieder kapitalmarktfähig zu werden. Euro-Staaten, die sich nicht an die gemeinsamen Regeln halten und dadurch die Gemeinschaft insgesamt gefährden, müssen damit rechnen, die Währungsunion verlassen zu müssen. Dies ist die Voraussetzung für die Rückkehr zur Stabilitätsunion, die den Bürgern bei Einführung des Euro versprochen wurde.“

Quelle: http://www.mit-virtuell.de/news/1875

MIT: Keine Transferunion durch die Hintertür

Die MIT lehnt einen dauerhaften Schuldentransfer-Mechanismus in der EU ab. In Europa muss wieder der Grundsatz gelten, dass jeder Mitgliedsstaat für seine Schulden selbst haftet.

Die EZB muss sich wieder auf die Geldwertstabilität konzentrieren. Sie ist nicht der Fianzier der überschuldeten Staaten.

Grundsätzlich muss eine europäische Insolvenzordnung eingeführt werden, damit überschuldete Staatshaushalte in einem geregelten Verfahren marktkonform restrukturiert werden können.

Fordern auch Sie ein Verbot der Eurobonds.

Schreiben Sie an die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinugung der CDU-Saar, Stengelstraße 5, 66117 Saarbrücken!

Ihre Unterschrift auf diesem Flyer gegen eine dauerhafte Finanzierung überschuldeter EU Länder [PDF]