Archiv für August 2011
Wegner: Steigende Ökostromkosten
Der Vorsitzende der MIT Saar, Bernd Wegner (MdL), sieht in den steigenden Strompreisen eine ernste Gefahr für das Handwerk und weitere Mittelständler.
“Die Subvention alternativer Energieerzeugung macht Enegie teurer als sie sein müsste. Viele Betriebe, allen voran die Bäckereien, können die Kostenexplosion nicht in vollem Umfang an die Kunden weiter geben, da dies zu Umsatzverlusten führen würde.” Wegner unterstützt daher die Forderung des Bundesverbandes der Energieabnehmen (VEA) nach Deckelung der Subventionen für Ökostrom auf zwei Cent pro Kilowattstunde. “Heute kostet der Strom den Mittelstand 14, 1 Prozent mehr als vor einem Jahr. Diese Preissteigerung kann nicht an die Kunden weitergegeben werden und geht zu Lasten des Unternehmers.”
Besteuerungs-Chaos durch einheitlichen Mehrwertsteuersatz ersetzen
Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) fordert eine konsequente Reform der Mehrwertsteuer in Deutschland.
„Die Urteile des Bundesfinanzhofes zur Abgabe von Speisen an Imbissständen verdeutlichen eindrucksvoll die Absurdität des gegenwärtigen Steuersystems. Es ist nicht plausibel, warum es für die Erhebung der Steuer relevant ist, ob Speisen im Stehen oder im Sitzen verzehrt werden“, kommentiert Oswald Metzger, Vorsitzender der MIT-Kommission Steuern und Haushalt.
„Die Erhebung der Mehrwertsteuer mit unterschiedlichen Sätzen ist nicht nachvollziehbar und insbesondere in der Abgrenzung der einzelnen Sachverhalte höchst problematisch. Das System muss grundlegend reformiert werden, indem ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz eingeführt wird. Ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz schafft Transparenz und hilft, Missbrauch vorzubeugen“, sagt Metzger.
Laut zwei am 24. August veröffentlichten Urteilen des Bundesfinanzhofes gilt der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent, wenn „behelfsmäßige Verzehrvorrichtungen“ wie Ablagebretter an Imbissständen das Essen im Stehen erlauben. Werden Tische und Sitzgelegenheiten angeboten, sind 19 Prozent zu entrichten. Sollten Gäste von Imbissbuden „Verzehrvorrichtungen Dritter“ benutzen, z. B. Tische und Bänke eines Standnachbarn, so muss jedoch nur der ermäßigte Steuersatz bezahlt werden.
Haftungsunion verhindern – Euro stärken
Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) begrüßt die intensive Diskussion zur künftigen Europapolitik der Union und warnt eindringlich vor weiteren Schritten, welche die Euro-Zone in eine Haftungs- und Transferunion führen. Dazu erklärt Dr. Josef Schlarmann, Bundesvorsitzender der MIT:
„Die MIT begrüßt die Ankündigung der Unionsführung, dass das Thema Europa auf dem CDU-Parteitag im November behandelt werden soll und hierzu ein entsprechender Leitantrag vorbereitet wird. Mit Erleichterung hat die MIT auch die Ankündigung der Bundesregierung aufgenommen, dass Eurobonds kein Thema mehr sind, solange die nationalen Staaten über ihre jeweiligen Haushalte eigenverantwortlich entscheiden.
Die MIT teilt allerdings die Bedenken der Deutschen Bundesbank (Monatsbericht August 2011) zu den Beschlüssen der Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebietes vom 21. Juli 2011, über die der Deutsche Bundestag am 23. September 2011 beschließen soll. Die Beschlüsse sehen vor, dass das Hilfsprogramm für Griechenland um weitere 109 Mrd. Euro aufgestockt und die Interventionsmöglichkeiten des Euro-Krisenfonds deutlich ausgeweitet werden. Die neuen Kredite für Griechenland sollen zu Zinssätzen von 3,5 Prozent und mit Laufzeiten bis zu 30 Jahren ausgegeben werden. Der Krisenfonds soll darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, auch präventiv tätig zu werden und auf dem Sekundärmarkt Anleihen von Krisenländern aufzukaufen.
Die Beschlüsse vom 21. Juli 2011 gehen weit über das hinaus, was die Regierungsfraktionen der Bundesregierung mit Beschluss vom 17. März 2011 (DS 17/4880) für die Verhandlungen mit auf den Weg gegeben haben. Danach müssen alle Hilfsprogramme die Haushaltsdisziplin der Schuldenländer verbessern und dürfen keine Anreize für die Fortsetzung des Schuldenkurses bieten.
Insbesondere ist geregelt worden, dass durch „länderabhängige Zinssätze“ Konsolidierungsanreize und Marktbewertungen zu gewährleisten sind. Die von den Regierungschefs hierzu getroffenen Entscheidungen erfüllen diese Voraussetzungen nicht, weil sie erheblich unter den Marktkonditionen liegen. Sie belohnen Schuldnerländer mit unsolider Haushaltspolitik und bestrafen solides und eigenverantwortliches Haushalten.
Der Fraktionsbeschluss sieht weiter vor, dass Hilfen nur im „äußersten Notfall“ gewährt werden dürfen, das heißt die Rettungsfonds dürfen außerhalb von „Notfällen für die Eurozone als Ganzes“ nicht tätig werden. Auch diese Vorgabe ist verletzt, wenn die Fonds künftig auf der Grundlage eines „vorsorglichen Programms“, das heißt präventiv, Darlehen vergeben können. Auch dies vermindert die Anreize zu strikter Haushaltskonsolidierung.
Weiter hat der Fraktionsbeschluss insbesondere „gemeinsam finanzierte oder garantierte Schuldenaufkaufprogramme ausgeschlossen“, die aufgrund des EU-Beschlusses vom 21. Juli 2011 zukünftig als weitere Interventionsmöglichkeit des Eurofonds vorgesehen sind. Dabei sollen alle neu vereinbarten Möglichkeiten gelten, ohne dass geregelt ist, mit welchen flankierenden Maßnahmen die Haushaltskonsolidierung forciert und die Wettbewerbsfähigkeit der Länder verbessert werden sollen. Verstärkte Kontroll- und Einflussmöglichkeiten auf die nationale Finanzpolitik sieht der Beschluss ebenfalls nicht vor.
Im Ergebnis werden mit Beschluss vom 21. Juli 2011 umfangreiche zusätzliche Risiken auf die soliden Länder und deren Steuerzahler verlagert. Dies schwächt die Grundlagen der auf fiskalische Eigenverantwortung der Staaten und ihre Disziplinierung durch die Kapitalmärkte bauenden Währungsunion, ohne das im Gegenzug die Kontroll- und Einflussmöglichkeiten auf die nationale Finanzpolitik spürbar verstärkt werden.“
Neues Geldwäschegesetz unpraktikabel
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Saar, Bernd Wegner spricht sich gegen die vorgesehenen Änderungen des Geldwäschegesetzes aus.
Das Bundesfinanzministerium plant die Verschärfung des Gesetzes, allerdings mit der Auswirkung, dass auch Kleinbetriebe ab neun Mitarbeitern einen Geldwäschebeauftragten ausweisen müssten. Bei Geldwäsche handelt es sich um Bemühungen, die Herkunft des Geldes zu verschleiern und so Erträge aus illegalen Geschäften über Umwege in unverdächtige Mittel umzuwandeln.
Bernd Wegner sieht die Notwendigkeit des Geldwäschegesetzes weiterhin gegeben, spricht sich aber deutlich gegen eine überzogene Verschärfung mit Auswirkungen bis auf Kleinstbetrieb aus: „Sämtliche Mitarbeiter von Unternehmen ab neun Mitarbeitern - von der Putzfrau bis zum Abteilungsleiter – müssten diesbezüglich geschult werden. Der Unternehmer müsste zudem von allen Mitarbeitern ein Führungszeugnis einholen. In jedem dieser Kleinbetriebe müsste ein Geldwäschebeauftragter und ein Stellvertreter ernannt werden. Das ist völlig überzogen und schießt weit übers Ziel hinaus“ so Bernd Wegner.
Der CDU-Mittelstandsexperte unterstützt die Ziele des Geldwäschegesetzes ausdrücklich, mahnt aber bei der Verschärfung der Vorschriften zu „an der Realität gespiegeltem Augenmaß“.
„Es ist für den Kleinunternehmer ab neun Mitarbeitern nicht noch zusätzlich leistbar, was derzeit an Anforderungen diskutiert wird. Die Belastung der kleinen Betriebe durch bürokratische Auflagen hat bereits jetzt ein Maß erreicht, das Produktivität und Effektivität vieler Unternehmen stark belastet. Wenn mehr für die Bürokratie, als für den Kunden gearbeitet wird, läuft etwas falsch“ erklärt der Mittelstandsexperte der Union
Luftverkehrsabgabe abschaffen
Die MIT fordert die Bundesregierung auf, die Luftverkehrsabgabe wieder abzuschaffen und somit weiteren wirtschaftlichen Schaden von Fluggesellschaften und Flughäfen abzuwenden. Dazu erklärt Dr. Josef Schlarmann, MIT-Bundesvorsitzender:
„Mit der Einführung einer Luftverkehrsabgabe wurde der Produktionsfaktionsfaktor Mobilität in Deutschland grund- und nutzlos verteuert. Die Luftverkehrsabgabe belastet neben Touristen vor allem Geschäftsreisende. Das Hin- und Rückflugticket für einen innerdeutschen Flug hat sich aufgrund der Abgabe um rund 19 Euro inkl. Mehrwertsteuer verteuert. Innerhalb Europas erhöhten sich die Kosten um 8 Euro.
Die Luftverkehrsabgabe schwächt den Wirtschaftsstandort Deutschland. Durch sie werden deutsche Flughäfen und Fluggesellschaften gegenüber Wettbewerbern aus dem Ausland benachteiligt. Die Auswirkungen sind bereits heute spürbar.
An Regionalflughäfen sinkt das Passagieraufkommen besonders stark, weil kleinere Flughäfen in hohem Maße auf Billigflieger angewiesen sind. Allein am für Ryanair wichtigen Flughafen Hahn (Rheinland-Pfalz) sank die Passagierzahl in den vergangenen Monaten um 13 Prozent. Der Bremer Flughafen meldete für den Juli einen Rückgang von elf Prozent. Auch die Flughäfen Köln-Bonn und Leipzig verzeichneten rückläufige Passagierzahlen. Dagegen profitieren Flughäfen im benachbarten Ausland. Das grenznahe Maastricht (Holland) konnte sein Passagieraufkommen massiv steigern.
Die Bundesregierung ist aufgefordert, die Luftverkehrsabgabe zurücknehmen, um weiteren wirtschaftlichen Schaden abzuwenden. Teurere Tickets lassen Passagierzahlen sinken. Dadurch gefährdet die Luftverkehrsabgabe zahlreiche Arbeitsplätze im Logistik- und Dienstleistungssektor. Im Ergebnis wird die Luftverkehrsabgabe nicht zu Mehr-, sondern zu Mindereinnahmen führen, da Arbeitsplätze und Wertschöpfung ins Ausland verlagert werden.
Die MIT hat bereits vor der Einführung der Luftverkehrsabgabe vor den Auswirkungen der Abgabe gewarnt. Eine vergleichbare Regelung, die im Jahr 2008 in den Niederlanden eingeführt worden war, wurde nur ein Jahr später aufgrund der wirtschaftsschädlichen Auswirkungen wieder zurückgenommen. Nach dieser Erfahrung hätte die Abgabe in Deutschland nicht eingeführt werden dürfen. Nun gilt es, diese Luftnummer zu korrigieren.“
Geldwäscheprävention: Generalverdacht für Bürger und Mehrbelastung für Unternehmer
Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) lehnt den „Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention“ ab. Dazu erklärt Dr. Josef Schlarmann, Bundesvorsitzender der MIT:
„Die Bundesregierung plant, das Geldwäsche-Gesetz massiv zu verschärfen. Der nun vorliegende Gesetzentwurf stellt Bürger unter Generalverdacht und belastet Unternehmer. Unter dem Deckmantel der Geldwäscheprävention wird die Freiheit des Einzelnen mit noch mehr Bürokratie weiter eingeschränkt. Die MIT lehnt den Entwurf daher entschieden ab.
Der Gesetzentwurf beinhaltet radikale Einschränkungen der Geldverkehrsfreiheit. Die Bareinzahlungsgrenze soll von 15.000 auf 1.000 Euro gesenkt werden. Außerdem sollen Einzahler beim Tausch von Euro in E-Geld künftig überprüft werden. Damit werden Zahlungsvorgänge im Internet blockiert. Die Möglichkeit, über Prepaidkarten wie Paysafecard Geld zu überweisen, würde behindert.
Die Ausweitung der bereits für Kreditinstitute bestehenden Regelungen auf alle mit Gütern handelnden Gewerbetreibenden schadet besonders Online-Händler sowie kleinen Lebensmittel-, Textil- und Autohändler. Statt wie angekündigt, kleine Unternehmen zu entlasten und Bürokratie abzubauen, werden aufgrund umfangreicher Melde- und Dokumentationspflichten neue bürokratische Hürden geschaffen.
Besonders die geplante Einführung eines Geldwäschebeauftragten für alle Betriebe mit mehr als neun Mitarbeitern ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Aufwand und Nutzen stehen in keinem Verhältnis. Die MIT appelliert an die Bundesregierung sowie an alle Kammern und Verbände, auch bei der Geldwäscheprävention den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beherzigen.“
MIT unterstützt Einführung einer PKW-Maut
Zu den Überlegungen, eine PKW-Maut einzuführen, erklärt Dr. Josef Schlarmann, Bundesvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT):
„Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) unterstützt die Einführung einer PKW-Maut.
Die PKW-Maut muss aber Baustein eines Gesamtkonzeptes für den Erhalt und den Ausbau des Straßennetzes in Deutschland sein. Hierzu gehört insbesondere ein deutlicher Schub bei der Privatisierung von Bundesautobahnen in Form von Public Private Partnership (PPP). Ohne die Mobilisierung von privatem Kapital kann die Verkehrsinfrastruktur in Deutschland nicht in Stand gehalten und an die wachsenden Verkehrsströme angepasst werden.
Im Übrigen darf eine PKW-Maut nur unter der Bedingung eingeführt werden, dass sämtliche Einnahmen daraus in den Straßenbau fließen. Die PKW-Maut darf nicht zweckentfremdet werden und im allgemeinen Staatshaushalt verschwinden. Eine PKW-Maut zur Sanierung des Staatshaushaltes lehnt die MIT ab.
Eine weitere Bedingung für die Einführung der PKW-Maut muss sein, dass die Gesamtbelastung für deutsche Autofahrer nicht steigt. Deutsche Autofahrer müssen deshalb bei der KFZ-Steuer in der Höhe der Neubelastung durch die PKW-Maut entlastet werden.“





