Archiv für Juli 2011
Leistungsträger nicht bestrafen: MIT lehnt Anhebung des Spitzensteuersatzes ab
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“Eine Anhebung des Spitzensteuersatzes würde die Leistungsträger unseres Landes bestrafen”, erklärt Jürgen Presser, stellv. Bundesvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT). Das Leistungsprinzip dürfe nicht für populistische Forderungen in der parlamentarischen Sommerpause geopfert werden. “Wer nach einem höheren Steuersatz für Reiche ruft, vergisst, dass auch viele kleine Unternehmen von der Erhöhnung betroffen wären”, betont Presser.
Um die geplante Entlastung von kleineren und mittleren Einkommen zu finanzieren, sei es vielmehr notwendig, Staatsausgaben zu senken, statt Steuern zu erhöhen. “Es müssen Vergünstigungen gestrichen werden, beispielsweise die Subvention für die Autobranche zur Entwicklung von Elektromobilität”, sagt Presser.
Die MIT appelliert an die Koalitionspartner, sich an die vereinbarten Aussagen zur Steuerpolitik zu halten und diese kontinuierlich umzusetzen, statt zu torpedieren. “Jetzt das Gegenteil von dem zu fordern, was im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, ist kontraproduktiv und schadet dem Ansehen der Koalition”, unterstreicht Presser.
Hintergrund Norbert Barthle, Haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hatte die Einführung einer zusätzlichen Stufe im oberen Bereich des Einkommenssteuertarifs vorgeschlagen. Zur Zeit wird der Spitzensteuersatz von 42 Prozent ab rund 53.000 Euro Jahreseinkommen fällig; ab gut 250.000 Euro steigt er auf 45 Prozent.
Finanzunion wäre Anfang vom Ende des Euro
Zum bevorstehenden Treffen der europäischen Staats- und Regierungschefs anlässlich der Staatsschuldenkrise in Europa erklärt Dr. Josef Schlarmann, Bundesvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT):
1. Krisenländer wie Griechenland brauchen ein grundlegendes Sanierungskonzept und keine Teillösungen.
Alle bisherigen Rettungsschirme haben die Kapitalmärkte nicht beruhigen können. Das Gegenteil ist der Fall. Es droht die Infektion weiterer Länder, weil es an einem überzeugenden Gesamtkonzept fehlt.
Die Euro-Retter haben bisher versucht, mit Finanzhilfen die Zahlungsfähigkeit der Krisenländer aufrecht zu erhalten. Dies greift viel zu kurz. Die Schuldnerstaaten haben nicht nur ein Liquiditätsproblem, sondern vor allem ein Solvenz- bzw. Bonitätsproblem. Sie sind überschuldet und wirtschaftlich schwach. Mit zusätzlichen Krediten wird dieses Problem nur noch verschärft.
Darüber hinaus konzentrieren sich die Rettungsschirme auf den jeweiligen Staatshaushalt, nicht aber auf die ganze Volkswirtschaft. Das Kernproblem der Überschuldung liegt in der Schwäche der Wirtschaft und ihrer mangelnden Wettbewerbsfähigkeit. Die langjährigen Leistungsbilanzdefizite sind dafür ein deutlicher Indikator. Mit einer restriktiven Haushaltspolitik, die den Schuldnern von der EU aufgezwungen wird, wird das Problem nicht gelöst, sondern nur noch größer.
2. Krisenländer wie Griechenland können nur mit einem Schuldenschnitt und einer verbesserten Wettbewerbsfähigkeit wieder kapitalmarktfähig gemacht werden.
Die bisherigen Maßnahmen kurieren an den Symptomen, beseitigen aber nicht die Krisenursachen, was die Kapitalmärkte beunruhigt. Mit Finanzhilfen kann man nur Zeit gewinnen, aber das Problem nicht lösen. Deshalb sollten alle Rettungsschirme zeitlich befristet werden.
Die eigentliche Krisenursache ist die viel zu hohe Schuldenlast im Verhältnis zur Wirtschafts- und Steuerkraft. Ein Schuldenschnitt, ein sog. Haircut, ist z.B. für Griechenland unausweichlich, um seine Kapitalmarktfähigkeit wieder herzustellen. Daran müssen sich schon zum Schutz des Steuerzahlers auch die privaten Gläubiger beteiligen. Der Euro wird dadurch nicht gefährdet. Dazu ist das Land zu klein und die Gläubiger haben einen Schuldenschnitt längst eingepreist.
Zu einer dauerhaften Lösung gehört außerdem, dass die Wirtschaft der Krisenländer wieder wettbewerbsfähig wird. Dazu müssen die Staatsquote verringert, die Banken saniert, die Löhne gesenkt und die Märkte liberalisiert werden. Die Verantwortung für solche Reformen liegt bei den Schuldnerländern. Die EU kann nur begleitende Hilfe leisten.
Wenn dieser Weg der „inneren Abwertung“ nicht gewollt ist oder scheitert, bleibt den Schuldnerländern nur die Alternative, die Euro-Mitgliedschaft auszusetzen. Der Wechselkurs wird dann dafür sorgen, dass das Land wieder wettbewerbsfähig wird, die Leistungsbilanzdefizite abgebaut werden und Investoren ins Land kommen.
3. Eine Finanzunion wäre der Anfang vom Ende des Euro.
Es gibt politische Kräfte, die die Finanzprobleme der Krisenländer mit einer europäischen Fiskalunion, d.h. einer Haftungs- und Transferunion, lösen wollen. Dies ist ein Spiel mit dem Feuer. Eine solche Fiskalunion tangiert nicht nur die Haushaltsrechte der nationalen Parlamente, sondern setzt massive Anreize zur Fortsetzung des Schuldenkurses und gefährdet den Prozess der europäischen Einigung. Die schon jetzt virulenten Widerstände in Geber- als auch in den Nehmerländern sind nicht zu übersehen.
Die Europäische Union ist kein Staat, sondern ein supranationales Gebilde eigener Art. Ihre fiskalische Dimension ist durch den Stabilitätspakt und das Bail-Out-Verbot, demzufolge weder die Union noch ihre Mitglieder wechselseitig für die jeweiligen Schulden haften, definiert. Nicht die Fiskalunion ist die Lösung, sondern die Schärfung des Stabilitätspaktes und des Haftungsausschlusses. Die Vergemeinschaftung von Staatsschulden, z.B. durch Eurobonds oder Ankauf von Staatspapieren durch EU-Institutionen, ist der falsche Weg.
MIT begrüßt Aus für Bürokratiemonster ELENA
Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) begrüßt das Aus des elektronischen Entgeltnachweis-Verfahrens.
„Mit ELENA wurde ein beispielloses Bürokratiemonster geschaffen. Was als Projekt zum Bürokratieabbau gedacht war, hat sich in der Praxis als das Gegenteil erwiesen. Durch die zusätzlichen Meldepflichten wurden vor allem kleine und mittlere Unternehmen unverhältnismäßig belastet“, sagt MIT-Hauptgeschäftsführer Hans-Dieter Lehnen.
Wie eine Krake habe ELENA Daten gespeichert, die massiv in die Privatsphäre aller Arbeitnehmer eingreift. „ELENA bedeutet Speicherwahnsinn. Es werden Unmengen sehr persönlicher Daten gesammelt, bei denen niemand die Sicherheit übernehmen kann, wo sie letztendlich verwahrt werden und für was sie benutzt werden“, klagt Lehnen. Die MIT fordert daher, dass die bisher gespeicherten Daten gelöscht werden. Bisher wurden bundesweit rund 500 Millionen ELENA-Datensätze an die Deutsche Rentenversicherung seitens der Unternehmen gemeldet.
Die umfangreiche Sammlung von teils sensiblen Daten ist in ihrer bestehenden Form womöglich verfassungswidrig und hätte nie eingeführt werden dürfen. „Es handelt sich bei ELENA ohnehin um eine höchst fragwürdige Art der Vorratsdatenspeicherung. Dazu addieren sich wiederkehrende Probleme bei der Datenübermittlung über die Internetplattform sv.net. Das nun angekündigte sofortige Ende von ELENA ist daher nur folgerichtig“, unterstreicht Lehnen.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU appelliert, ein neues, mittelstandsfreundliches Konzept für ein einfacheres Meldeverfahren zur Sozialversicherung zu erarbeiten. „Der katastrophale Fehlstart von ELENA muss der Politik eine Mahnung sein. Noch ein solches Desaster mit explodierenden Kosten kann sich die Wirtschaft nicht leisten“, betont Lehnen.
Bundeswirtschafts- und Bundesarbeitsministerium gaben am Montag bekannt, das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises schnellstmöglich einzustellen. Der notwendige datenschutzrechtliche Sicherheitsstandard sei in absehbarer Zeit nicht flächendeckend zu erreichen. Das Verfahren sollte dafür sorgen, dass Sozialleistungen schneller und einfacher beantragt und bewilligt werden können. Zum anderen war eine Entlastung der Arbeitgeber von Bürokratie beabsichtigt, denn ELENA sollte ab 2012 verschiedene Arbeitgeberbescheinigungen ersetzen, die vom Arbeitnehmer zum Beispiel bei Wohn- oder Elterngeldanträgen verlangt wurden. Um dies zu erreichen, sollten bestimmte Arbeitnehmerdaten in einer zentralen Datensammelstelle erfasst werden. Diese Daten sind seit dem 1. Januar 2010 von den Arbeitgebern zu übermitteln. Die Arbeitgeber müssen seitdem beispielsweise das Einkommen und den Beschäftigungszeitraum an die Datensammelstelle melden.
Ratingagenturen sind nicht Schuld an der Euro-Krise
Die MIT warnt davor, Ratingagenturen für die Staatsschuldenkrise in der Eurozone verantwortlich zu machen. Dazu erklärt der Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU, Dr. Josef Schlarmann:
„Rating-Agenturen sind nicht die Ursache schlechter Nachrichten, sondern deren Botschafter. Die Überlegungen der EU-Kommission, dass Euro-Staaten, die Gegenstand von internationalen Hilfsprogrammen sind, nicht von Ratingagenturen bewertet werden, zeigt die Kopflosigkeit der Euro-Rettungsaktionen. Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU appelliert eindringlich, Euro-Staaten nicht der Bewertung durch Ratingagenturen zu entziehen.
Ratingagenturen analysieren als unabhängige Institutionen die Kreditwürdigkeit von privaten und öffentlichen Schuldnern. Bei Staaten orientieren sie sich dabei an der Wirtschafts- und Steuerkraft und leiten daraus die Schuldendienstfähigkeit ab. Sie geben somit Gläubigern ein objektives Urteil an die Hand, ob ausreichend Bonität vorhanden ist. Damit leisten die Agentu-ren einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Anlegern und Investoren. Mit einer Aussetzung der Ratings würde eine massive Täuschung von Anlegern in Kauf genommen, da Staaten mit schlechter Bonität indirekt ein Rating von AAA bescheinigt wird.
Der Verzicht auf ein Rating für Staaten in der Eurozone wäre nur dann gerechtfertigt, wenn zwi-schen den Staaten eine Haftungs- bzw. Transferunion bestehen würde. Die Gläubiger hätten dann die Gewissheit, dass bei Ausfall ihres Schuldners die übrigen Staaten dafür eintreten müssten. Dem steht aber das vertragliche Bail-Out-Verbot entgegen, wonach die Staatengemeinschaft nicht für die Schulden eines Eurostaates haftet.
Wenn von Teilen der EU-Kommission Ratings für Eurostaaten für überflüssig erklärt werden, verfolgen sie damit offensichtlich das Ziel, den Weg zu einer europäischen Haftungsgemein-schaft weiter zu beschreiten. Damit folgen sie der Europäischen Zentralbank (EZB), die Staats-papiere unabhängig von Ratings als Sicherung für Kredite akzeptiert und zwar auf der Arbeits-hypothese, dass souveräne Staaten grundsätzlich zahlungsfähig sind. Denkbar ist dies nur unter der Voraussetzung, dass es auf europäischer Ebene unabhängig von der Vertragslage den politi-schen Konsens gibt, dass jeder Staat zahlungsfähig bleibt, koste es was es wolle.
Dieser Weg in die europäische Haftungsgemeinschaft muss schnellstmöglich gestoppt werden. Er würde weiteren hochverschuldeten Staaten massive Anreize bieten, ihre Schuldenpolitik zu Lasten anderer Länder in der EU fortzusetzen.“
Fachkräftemangel in Pflegeberufen wirksam bekämpfen: Ausländische Hilfskräfte anerkennen, Image verbessern, Ausbildung optimieren
Zum Personalbedarf in Pflegeberufen erklärt Jürgen Presser, stellv. Bundesvorsitzender und Vorsitzender der Kommission Sozialpolitik der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU:
„Im Rahmen der Reform der Pflegeversicherung müssen auch Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung des Fachkräftemangels in Pflegeberufen beschlossen werden. Mit der wachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen hält die Anzahl der in Pflegeberufen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht Schritt. Eine massive Fachkräftelücke ist die Folge. Unter diesem Fachkräftemangel leiden nicht nur die pflegebedürftigen Menschen, sondern auch die mittelständischen Pflegedienstanbieter.
Die Bundesregierung ist aufgefordert, die im Koalitionsvertrag aufgeführten Instrumente endlich umzusetzen. Die schwarz-gelbe Koalition hat sich im Koalitionsvertrag verpflichtet, die Frage der oft illegal tätigen ausländischen Pfleger bei der Heimpflege zu klären (vgl. 93/132: ‚Wir werden dafür sorgen, dass ausländische Hilfskräfte ebenso wie pflegende Angehörige oder deutsche Hilfskräfte auch notwendige pflegerische Alltagshilfen erbringen können‘). Diese Zusage muss zeitnah in Gesetze übertragen werden. Hilfskräfte aus dem Ausland können bei der Gestaltung der Heimpflege eine wichtige Ergänzung zur qualifizierten Pflege sein. Angesichts der Entwicklung am Arbeitsmarkt in Pflegeberufen kann auf Unterstützung von Fachkräften aus dem Ausland nicht länger verzichtet werden.
Um den Fachkräftemangel wirksam bekämpfen zu können ist es weiterhin notwendig, das Image von Pflegeberufen nachhaltig zu verbessern und die entsprechenden Ausbildungswege zu optimieren. So muss die Möglichkeit geschaffen werden, eine Ausbildung in Pflegefachberufen auch an Hochschulen zu absolvieren. In den Pflegeberufen wird künftig jede helfende Hand gebraucht. Allen an Pflegeberufen interessierten Menschen sollte eine qualifizierte Ausbildung ermöglicht werden. Dies setzt eine Weiterentwicklung von Abschlüssen in der Pflege voraus. In diesem Zusammenhang müssen die Pflegeberufe in der Ausbildung durch ein neues Berufsgesetz grundlegend modernisiert und zusammengeführt werden.“
MIT begrüßt Vorstoß, Umsatzgrenze für Ist-Besteuerung dauerhaft anzuheben
Dr. Josef Schlarmann, Bundesvorsitzender der MIT Mittelstands- und Wirtschafts-vereinigung der CDU/CSU, nimmt zu den Plänen zur Änderung bei der Umsatzsteuer (Ist-Besteuerung) wie folgt Stellung:
„Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU begrüßt die Überle-gungen des Bundesfinanzministers, allen Betrieben mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 000 Euro die Ist-Besteuerung dauerhaft zu ermöglichen. Damit wird eine langjährige Forderung der MIT aufgegriffen.
Im Frühjahr 2009 beschloss die Große Koalition, die Umsatzgrenze für die Inanspruchnahme eines verlängerten Zahlungsziels von 250 000 Euro auf 500 000 Euro anzuheben. Mit Blick auf die Planungssicherheit der Unternehmen ist es nicht sinnvoll, diese Regelung immer wieder im jährlichen Turnus zu verlängern. Daher ist es folgerichtig, die Umsatzgrenze für die Inanspruchnahme eines verlängerten Zahlungsziels zu entfristen.
Die Zahlung der Umsatzsteuer an das Finanzamt ist kurzfristig (bis zum 1o.ten des Folgemonats) zu leisten. Es belastet besonders kleinere Betriebe, wenn sie gegenüber dem Finanzamt in Vorleistung treten müssen, obwohl Rechnungen vom Kunden noch nicht bezahlt wurden (sog. Soll-Besteuerung). Handwerksbetriebe und kleinere industrielle Fertigungsbetriebe geraten hierdurch bedingt oftmals in Liquiditätsengpässe.
Perspektivisch fordert die MIT, die Grenze für die Ist-Besteuerung auf 1 Million Euro Jahresumsatz anzuheben, um mindestens Kleinunternehmen von der systemwidrigen Belastung zu befreien.“





