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Archiv für Juni 2011

Wegner kritisiert Ministerpräsidenten

Wegner gegen weitere Ausbeutung der Mittelschicht

Der Landesvorsitzende der CDU- Mittelstandsvereinigung, Bernd Wegner kritisiert den Widerstand einiger Ministerpräsidenten gegen die Abflachung des „Mittelstandsbauches“ , der durch die Steuerprogression entsteht.

Ein Zuwachs von 1 Prozent beim Lohn bedeutet nach Ansicht unabhängiger Experten einen Zuwachs von 1,8 Prozent beim Steueraufkommen „Diese Steuerprogression stellt eine ungerechtfertigte Abzocke des Mittelstandes dar“, so Wegner. Leistung müsse sich lohnen, und der Staat dürfe nicht von jeder Lohnerhöhung mehr und mehr einkassieren. Die steuerliche Überbelastung der deutschen Leistungsträger müsse ein Ende haben.

„Ich kann verstehen, wenn überverschuldete Bundesländer bei der notwendigen Haushaltssanierung steuerliche Einnahmeausfälle befürchten. Sie müssen sich aber um eine Kompensation bemühen, um die Auflagen der Schuldenbremse einzuhalten.”

Gebührenordnungen für Heilberufe regelmäßig anpassen

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) stellt fest, dass Gebührenordnungen für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker regelmäßig auf den Prüfstein zu stellen und Anpassungen vorzunehmen sind.

„Gebührenordnungen müssen regelmäßig an Leistungsinhalte und -bewertungen angepasst werden. Nur durch kontinuierliche Überprüfung in kurzen Zeitabständen ist Transparenz des Leistungsgeschehens sowie Rechtssicherheit bei der Kostenkalkulation garantiert“, sagt Dr. Rolf Koschorrek MdB, Vorsitzender der MIT-Bundeskommission Gesundheitspolitik.

Koschorrek hebt hervor, dass eine Aktualisierung der Gebührenordnungen für die privatärztliche bzw. privatzahnärztliche Behandlung und die Medikamentenversorgung der Bevölkerung an die medizinische und wirtschaftliche Entwicklung längst überfällig ist: „Die derzeit gültigen Gebührenordnungen sind veraltet und werden dem grundrechtlich gesicherten Anspruch der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker auf ein angemessenes Honorar nicht gerecht. Die Gebührenordnung für Ärzte wurde 1983 in Kraft gesetzt. Die Gebührenordnung für Zahnärzte stammt aus dem Jahr 1988. Eine Anpassung im Hinblick auf die allgemeine Steigerung der Lebenshaltungskosten, der Löhne und Gehälter erfolgte seither nicht. Damit verfehlen die Gebührenordnungen das gesetzlich vorgegebene Ziel, die Gebühren für ärztliche Leistungen an die medizinische und wirtschaftliche Entwicklung anzupassen“, unterstreicht der Gesundheitspolitiker.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU erachtet folgende Gestaltungsgrundsätzen für Gebührenordnungen als maßgeblich:

· In den Gebührenordnungen dürfen keine Elemente enthalten sein, die zu einer Einschränkung der freien Arztwahl der Patienten führen, z.B. indem Patienten auf Vertragsärzte ihrer privaten Krankenversicherung festgelegt werden.

· Die autonome Beziehung und Vertragsgestaltung zwischen Patient und Heilberufler ist unabdingbar verbunden mit einem besonderen Vertrauensschutz und darf nicht durch Dritte gefährdet werden.

· Die Leistungsinhalte der Gebührenordnungen müssen regelmäßig dem Stand der medizinischen Erkenntnisse angepasst werden und den aktuellen wissenschaftlichen Stand widerspiegeln.

· Die Patientenzentrierung der ärztlichen/zahnärztlichen Tätigkeit im Rahmen von Aufklärung und Gesprächen mit dem Patienten muss durch die Honorierung einer angemessenen Beratungs- und Behandlungszeit umgesetzt werden können.

· Eine Gebührenordnung muss für Patient, Arzt, Zahnarzt und Apotheker klar und verständlich sein. Diese Transparenz sichert die Akzeptanz der Gebührenordnung und stellt die Grundlage für die Fortentwicklung der Behandlungsqualität dar.

· Die Gebührenordnungen sind so zu fassen, dass grundsätzlich eine freiberuflich selbstständige Struktur der Heilberufe ermöglicht wird. Dieses gewährt einen flächendeckenden Zugang der Bürger zu allen Formen von Gesundheitsdienstleistungen.

Die Bundesregierung wird durch die MIT-Kommission aufgerufen, für die Sicherstellung dieser ordnungspolitischen Prüfsteine zu sorgen. Die MIT appelliert weiterhin, den Verwaltungsaufwand im Gesundheitswesen durch den Abbau gesetzlicher Vorschriften und Verordnungen zu reduzieren. Dies gilt auch für die Rechnungsstellung von Gesundheitsdienstleistungen. Formale Vorgaben der Gebührenordnungen sind nur insoweit zwingend vorzugeben, als es die Transparenz in der Beziehung zwischen Patient und Heilberufler erfordert.

In der MIT-Bundeskommission Gesundheitspolitik arbeiten unter Vorsitz von Dr. Rolf Koschorrek MdB und seinem Stellvertreter Hans-Peter Küchenmeister ca. 60 Repräsentanten aus den mittelständischen Bereichen des Gesundheitswesens an der Lösung gesundheitspolitisch relevanter Problemstellungen.

Quelle: http://www.mit-virtuell.de/news/1711

Gerechte Steuerpolitik: MIT fordert spürbare Entlastungen bei der Einkommensteuer

Zur Debatte um mögliche Steuersenkungen erklärt Dr. Josef Schlarmann, Bundesvorsitzender der MIT Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU:

„Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU fordert, die gute Entwicklung der Steuereinnahmen für spürbare Entlastungen bei der Einkommensteuer zu nutzen. Besonders die ungerechten Belastungen bei kleineren und mittleren Einkommen müssen endlich reduziert werden.

Die Voraussetzungen dafür sind gegeben: Über zehn Prozent Steuermehreinnahmen allein im Mai 2011 sorgen für Handlungsspielraum, den es zu nutzen gilt. Der Aufschwung muss jetzt bei jenen Menschen ankommen, die dafür gesorgt haben, dass die deutsche Wirtschaft die Krise schnell hinter sich gelassen hat und auf den Wachstumspfad zurückgekehrt ist. Neben der notwendigen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte muss nun auch eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in Angriff genommen werden.

Gegenwärtig sorgen die ‚kalte Progression’ und der ‚Mittelstands- und Facharbeiterbauch’ für eine unverhältnismäßig starke Belastung der Mitte der Gesellschaft. Die ‚kalte Progression’, hat zur Folge, dass die verfügbaren finanziellen Mittel der Arbeitnehmer jedes Jahr kleiner werden, da das Steuersystem die Inflation nicht berücksichtigt. Zusätzlich treibt der ‚Mittelstands- und Facharbeiterbauch’, gerade für die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen die Steuerlast nach oben. Dieser ungerechte Tarifknick muss abgebaut und der Steuertarif alle zwei Jahre an die Inflationsrate angepasst werden. Mehr Geld im Portemonnaie der Bürger sorgt für eine größere Binnennachfrage, welche weitere Wachstumsimpulse setzen wird.“

Quelle: http://www.mit-virtuell.de/news/1701

Gerechte Steuerpolitik für die Mitte der Gesellschaft: MIT fordert spürbare Entlastungen bei der Einkommensteuer

Zur Debatte um mögliche Steuersenkungen erklärt Dr. Josef Schlarmann, Bundesvorsitzender der MIT Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU:

„Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU fordert, die gute Entwicklung der Steuereinnahmen für spürbare Entlastungen bei der Einkommensteuer zu nutzen. Besonders die ungerechten Belastungen bei kleineren und mittleren Einkommen müssen endlich reduziert werden.

Die Voraussetzungen dafür sind gegeben: Über zehn Prozent Steuermehreinnahmen allein im Mai 2011 sorgen für Handlungsspielraum, den es zu nutzen gilt. Der Aufschwung muss jetzt bei jenen Menschen ankommen, die dafür gesorgt haben, dass die deutsche Wirtschaft die Krise schnell hinter sich gelassen hat und auf den Wachstumspfad zurückgekehrt ist. Neben der notwendigen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte muss nun auch eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in Angriff genommen werden.

Gegenwärtig sorgen die ‚kalte Progression’ und der ‚Mittelstands- und Facharbeiterbauch’ für eine unverhältnismäßig starke Belastung der Mitte der Gesellschaft. Die ‚kalte Progression’, hat zur Folge, dass die verfügbaren finanziellen Mittel der Arbeitnehmer jedes Jahr kleiner werden, da das Steuersystem die Inflation nicht berücksichtigt. Zusätzlich treibt der ‚Mittelstands- und Facharbeiterbauch’, gerade für die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen die Steuerlast nach oben. Dieser ungerechte Tarifknick muss abgebaut und der Steuertarif alle zwei Jahre an die Inflationsrate angepasst werden. Mehr Geld im Portemonnaie der Bürger sorgt für eine größere Binnennachfrage, welche weitere Wachstumsimpulse setzen wird.“

Quelle: http://www.mit-virtuell.de/news/1701

Fachkräftemangel wirksam bekämpfen: Deutschland für ausländische Facharbeiter weiter öffnen

Anlässlich des Fachkräftegipfels der Bundesregierung am 22. Juni in Schloss Meseberg erklärt Dr. Josef Schlarmann, Bundesvorsitzender der MIT Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU:

„Der Fachkräftemangel wird zum Konjunkturrisiko Nummer Eins. Er gefährdet massiv die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen in Deutschland. Immer mehr Betriebe können freie Stellen nicht besetzen. Um ein weiteres Auseinanderklaffen der Fachkräftelücke zu verhindern, bedarf es eines schlüssigen Konzepts der geregelten Zuwanderung von Facharbeitern aus dem Ausland.

Die Bundesregierung ist aufgefordert, den Arbeitsmarktzugang für Facharbeiter aus Nicht-EU-Ländern neu zu regeln. Der demografische Wandel zwingt uns, Deutschland weiter für qualifizierte Arbeiter aus dem Ausland zu öffnen. Die Unternehmen sind besonders auf Ingenieure und Spezialisten der MINT-Fachgebiete Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik angewiesen. In diesen Bereichen benötigen wir dringend kluge Köpfe aus dem Ausland. Um Leistungsträger nach Deutschland zu locken, müssen bürokratische Hürden schnellstmöglich abgebaut werden.

Für die erforderliche Zuwanderung von ausländischen Arbeitskräften müssen klare Anerkennungsverfahren für berufliche Qualifikationen geschaffen werden. Facharbeiter, die im Ausland einen entsprechenden Abschluss erlangt haben, müssen auch in Deutschland arbeiten können. Dazu gehört auch, die Einkommensschwelle für die Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte deutlich abzusenken. Außerdem sollte rasch ein Punktesystem etabliert werden, welches qualifizierte Zuwanderung transparent gestaltet und steuert.“

Quelle: http://www.mit-virtuell.de/news/1696

17. Juni mahnt, was Freiheit und Gerechtigkeit bedeuten

Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU erinnert an Aufstand gegen das kommunistische Regime

Das Gedenken an den Aufstand vom 17. Juni 1953 erinnert uns, dass Freiheit, Gerechtigkeit und Demokratie keineswegs selbstverständlich sind. Der Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR lehrt wie wichtig es ist, für Rechtsstaatlichkeit und Selbstbestimmung einzutreten. In großer Ehrfurcht gedenken wir jener Frauen und Männer, die vor 58 Jahren öffentlich für ein freies Leben in einem vereinten Deutschland demonstriert und somit ihr Leben riskiert haben.

Mit der grausamen Niederschlagung des Aufstandes zeigte das kommunistische Regime bereits wenige Jahre nach Gründung der DDR sein schreckliches Gesicht. Die Panzer am 17. Juni 1953 und der Bau der Mauer mahnen uns, niemals die Opfer der sozialistischen Diktatur zu vergessen. Es ist eine fortwährende Verpflichtung für alle gesellschaftlichen Gruppen und Parteien, das Gedenken an die Opfer des Sozialismus aufrecht zu erhalten und ihr Erbe zu bewahren. Der Mut und die Entschiedenheit der Bürgerinnen und Bürger, die am 17. Juni mit dem Ruf nach freien Wahlen und der Wiedervereinigung Deutschlands auf die Straße gegangen sind, müssen uns Vorbild und Mahnung zugleich sein.

Auch wenn der 17. Juni heute kein Staatsfeiertag mehr ist, bleibt er für das wiedervereinigte Deutschland ein wichtiger historischer Tag, da er verdeutlicht, was Freiheit und Gerechtigkeit bedeuten.

Quelle: http://www.mit-virtuell.de/news/1688

Mittelstand bedauert Scheitern der Gewerbesteuerreform

„Das Festhalten an der Gewerbesteuer in ihrer bisherigen Form ist eine herbe Enttäuschung für die mittelständischen Unternehmen. Es wurde eine große Chance vertan, das Steuersystem einfacher und verlässlicher zu gestalten“, kommentiert Dr. Josef Schlarmann, Bundesvorsitzender der MIT Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU, das Scheitern der Verhandlungen zur Gewerbesteuerreform.

„Die Gewerbesteuer ist in ihrer bestehenden Form für Kommunen und Unternehmen gleichermaßen ungeeignet“, betont Dr. Schlarmann. Konjunkturelle Schwankungen führten zu einem Auf und Ab bei den kommunalen Einnahmen, was einer verlässlichen Finanzplanung entgegen stünde. Außerdem würde das Steueraufkommen unter den Kommunen ungleich verteilt. Während die großen Städte profitieren, werden kleinere Kommunen massiv benachteiligt. So sei es nicht verwunderlich, dass die Gewerbesteuerreform vorrangig am Widerstand der Großstädte gescheitert ist.

Für die Unternehmen sei die Gewerbesteuer eine Art Gewinnsteuer, die potenzielle Investitionen bremst. Dies schade dem Wirtschaftsstandort Deutschland. Vor allem die Tatsache, dass auch Kosten in die Bemessungsgrundlage einfließen, belaste die Unternehmen. So könne es passieren, dass Unternehmen, die in Krisenzeiten keinen Gewinn erwirtschaften, von der Gewerbesteuer zusätzlich getroffen werden.

Dr. Schlarmann appelliert, das Thema Gewerbesteuerreform jetzt nicht von der Agenda zu nehmen. Deutschland benötige ein Steuerkonzept, das den Kommunen verlässliche Einnahmen und den Unternehmen eine faire Besteuerung ermöglicht.

Quelle: http://www.mit-virtuell.de/news/1684

Keine Kürzung der Solarförderung

Die von der Bundesregierung angekündigte Kürzung der Solarförderung zum 1. Juli fällt aus.

Grund dafür ist, dass von März bis Mai außergewöhnlich wenig Solaranlagen neu gebaut und gemeldet wurden. Es seien nur 700 Megawatt installiert worden, sagte StS Katherina Reiche. Hochgerechnet auf das Jahr wären das 2800 Megawatt, und damit weniger als der Zielwert der Regierung von 3500 Megawatt.

aus FTD online

MIT begrüßt steuerliche Anreize zur energetischen Gebäudesanierung

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) begrüßt die vom Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmen zur steuerlichen Förderung von energetischen Wohngebäudesanierungen.

In einem Gespräch des Bundesvorstandes und der Energiekommission der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU mit Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, unterstrich Frank Gotthardt, Stellvertretender Bundesvorsitzender der MIT, die Notwendigkeit von steuerlichen Impulsen. „Energieeffizienz und Ressourcenschonung lautet das Gebot der Stunde. Hier gilt es, die vorhandenen Potenziale künftig besser zu nutzen. Die steuerliche Förderung ist dabei ein wichtiges Instrument“, sagte Gotthardt.

Dieter Bischoff, Vorsitzender der MIT-Energiekommission, betonte, dass die energeti-sche Altbausanierung helfen könne, bis zu 40 Prozent des Energieverbrauchs einzusparen. „Die beschlossenen Anreize werden dazu führen, dass Immobilienbesitzer verstärkt Investitionen vornehmen und somit dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen bis 2020 wie geplant zu senken.“

Die MIT hat bereits seit Längerem appelliert, den Gebäudebereich – insbesondere den Altbaubestand – stärker in den Fokus der Maßnahmen zur Energie- und CO2-Einsparung zu nehmen. Mit dem vorliegenden „Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden“ wird dem nun Rechnung getragen. Der Entwurf sieht vor, dass Kosten für die energetische Wohngebäudesanierung über zehn Jahre mit jeweils bis zu 10 Prozent abgesetzt werden können.

Weiterhin appellierten Bundesvorstand und Energiekommission der MIT im Gespräch mit dem Bundesumweltminister, dass die bevorstehende Energiewende für eine breite Öffnung des Energiemarktes für dezentrale, mittelständische Strukturen genutzt werden müsse. Außerdem ruft die MIT zu einer Senkung und schrittweisen Abschaffung der doppelten Steuerbelastung durch Energiesteuer und Mehrwertsteuer auf.

Quelle: http://www.mit-virtuell.de/news/1675

MIT warnt vor energiepolitischem Abenteuer

Anlässlich des Kabinettbeschlusses zur Energiewende erklärt Dieter Bischoff, Vorsitzender der Energiekommission des Bundesvorstands der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU:

„Der Ausstieg aus der Kernenergie darf nicht zum energiepolitischen Abenteuer werden. Es kann nicht sein, dass alle Kernkraftwerke abgeschaltet werden, bevor verlässlich geklärt ist, wie eine sichere Energieversorgung künftig gewährleistet werden soll. Die Unternehmen in Deutschland sind auf eine effiziente Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen angewiesen.

Der Produktionsstandort Deutschland darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Derzeit ist nicht absehbar, wie die Stromversorgung im Jahr 2022 aussehen soll. Es ist unklar, wie die geplante Verdopplung des Anteils der erneuerbaren Energien binnen zehn Jahren zu erreichen ist.

Außerdem wird mit dem Umstieg zu erneuerbaren Energien ein massiver Netzausbau erforderlich. Der Strompreis wird sich aufgrund der enormen Investitionen zwangsläufig verteuern. Dies schadet vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Es gilt, den Produktionsstandort Deutschland wettbewerbsfähig zu halten und Arbeitsplätze zu sichern. Wir dürfen nicht zum Musterschüler werden und uns dabei selbst auf das Abstellgleis schieben. Es wäre nicht zu dulden, wenn Deutschland seine Kernkraftwerke abschaltet und anschließend Energie teuer aus dem Ausland einkaufen muss.“

Quelle: http://www.mit-virtuell.de/news/1664